seit Februar 2002 gültig fasst die EnEV die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammen. Die EnEV begrenzt nicht mehr den zulässigen Heizwärmebedarf, sondern den Primärenergiebedarf für die Heizung. Sie verbindet Anlagentechnik und Gebäudetechnik. Effiziente Wärmeerzeugung und Wärmeschutz sind von gleicher Bedeutung. Somit können Architekten und Bauherren im Hinblick auf Gestaltung und Kosten die aus ihrer Sicht günstigste Lösung wählen. Die EnEV stützt sich auf die neuen Normen DIN V 4108-6, die die Berechnung des Heizwärmebedarfs festlegt, und die DIN V 4701-10, die die Berechnung der primärenergetischen Effizienzkennzahl (Anlagenaufwandszahl) regelt.
siehe Wärmeschutzverordnung, Heizungsanlagenverordnung
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